Y-223: Auszug aus dem Archivgesetz NRW (2014)

Shownotes

Verknüpfte Folgen

Braunkohle im Archiv: Geschichte unter der Oberfläche, mit Dr. Sabine Eibl und Gabriele Mohr {LVR geSCHICHTEN} (13.08.2026)

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Die Episoden werden thematisch und nicht nach Erscheinungsdatum nummeriert. Für einen chronologischen Durchgang zur europäischen Geschichte sollten die Episoden nach Namen sortiert werden. Unten in den Shownotes findet ihr die Liste der einzelnen Kategorien!

schwarze0fm hatte als Hobbyprojekt begonnen - inzwischen habe ich aber durch Auftragsproduktionen und Crowdfunding die Möglichkeit gewonnen, mehr und bessere Folgen für Geschichte Europas zu produzieren. Das Prinzip "schwarze Null" bleibt - die Einnahmen werden verwendet, für mich Rahmenbedingungen zu schaffen, den Podcast zu betreiben und weiterzuentwickeln. In dieser Folge habe ich das ausführlich erklärt.

This episode of "Geschichte Europas" by schwarze0fm (Tobias Jakobi) first published 2026-08-12.

CC-BY 4.0: You are free to share and adapt this work even for commercial use as long as you attribute the original creator and indicate changes to the original.

Der Podcast ist Teil des Netzwerks #historytelling und von Wissenschaftspodcasts.de.

Kategorien

Die Namen der Podcast-Folgen beginnen mit dem Schema „Buchstabe-Dreistellige Zahl“. Der Buchstabe steht dabei für die thematische Kategorie (die auch im Untertitel der Folge zu finden ist). So kann, zumindest für die Buchstaben B bis U, durch alphabetische Sortierung ein chronologischer Ablauf der Folgen dargestellt werden.

Die Kategorien der Episoden sind wie folgt:

• A = Epochenübergreifende Themen

• B = Geologische Geschichte

• C = Vorgeschichte und Altsteinzeit

• D = Mittel- und Jungsteinzeit

• E = Die Metallzeiten

• F = Griechische Antike

• G = Römische Antike

• H = Das Frühmittelalter

• I = Das Hochmittelalter

• J = Das Spätmittelalter

• K = Erste Europäische Expansion

• L = Der Weg in die Neuzeit

• M = Reformation und Glaubenskriege

• N = Absolutismus und Aufklärung

• O = Zeitalter der Revolutionen

• P = Nationalismus und Imperialismus

• Q = Erster Weltkrieg

• R = Zwischenkriegszeit

• S = Zweiter Weltkrieg

• T = Kalter Krieg und Europäische Einigung

• U = Nach dem Kalten Krieg

• V = Europa aktuell

• W = Epochenübergreifende Biographien

• X = Geschichtswissenschaft und Erinnerungskultur

• Y = Quellen

• Z = Meta/ Podcast

Transkript anzeigen

00:00:00: Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen.

00:00:07: § II Begriffsverstimmungen.

00:00:11: Absatz VI Archivwürdig sind Unterlagen, denen ein bleibender Wert für Wissenschaft und Forschung historischpolitische Bildung, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Institutionen oder Dritte zukommt.

00:00:27: Über die Archivwürdigkeit entscheidet das zuständige Archiv unter zugrundelegung fachlicher Kriterien.

00:00:33: § IV Anbietungen und Übernahme.

00:00:38: Absatz I Die Behörden, Gerichte und sonstige Stellen des Landes haben dem Landesarchiv alle Unterlagen zur Übernahme anzubieten, die sie zu Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen.

00:00:51: Die Anbindung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der Verwahrungs- bzw Aufbewahrungsfristen.

00:00:58: Unabhängig davon sind alle Unterlagen spätestens dreißig Jahre nach ihrer Entstehung dem Landesarchiv anzubieten, sofern keine anderen Rechtsverschriften längere Aufbewahrungsfristen bei den anbietungspflichtigen Stellen festlegen.

00:01:13: Dem Landesarchif ist auf Verlangen zur Feststellung der Archivwürdigkeit Einsicht in die Unterlagen und die dazu gehörigen Hilfsmittel unergänzenden Daten, die für das Verständnis dieser Informationen und deren Nutzung notwendig sind zu gewähren.

00:01:27: §.

00:01:28: V Verwahrung und Sicherung.

00:01:30: Absatz I Archivgut ist unveräußerlich.

00:01:35: Absatz II Archivgot ist auf Dauer sicher zu verwahren.

00:01:40: Es ist in seiner Entstehungsform zu erhalten, sofern keine archivfachlichen Belange entgegen stehen.

00:01:47: es ist nach archiv fachlichen Erkenntnissen zu bearbeiten und vor unbefugter Nutzung für Beschädigung oder Vernichtung zu schützen.

00:01:56: Das Landesarchiv hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung solcher Unterlagen zu ergreifen, die personenbezogene Daten enthalten oder einen besonderen gesetzlichen Geheimnisschutz unterliegen.

00:02:11: In besonders begründeten Einzelfällen kann es Unterlagen, die als Archivgut übernommen wurden und deren Archivwürdigkeit nicht mehr gegeben ist, vernichten – wenn öffentliches Interesse oder berechtigte Interesse Betroffener nicht

00:02:24: entgegenstehen.".

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